Othmar Schneider gewerblicher Buchhalter Buchhaltung Lohnverrechnung
       
 
   
       

Elektronische Übermittlung von Rechnungen

 

Eine auf elektronischem Weg übermittelte Rechnung (Internet, Fax) gilt nur als Rechnung gem. § 11 UstG, wenn sie

 
entweder eine sichere elektronische Signatur enthält
 
im EDI-Verfahren übermittelt wird

Die Signatur muss dem Signaturgesetz entsprechen und auf einem Zertifikat eines Zertifizierungsdienstanbieters beruhen. Ein Zertifikat kann nur auf eine natürliche Person ausgestellt werden.

       
Kleinunternehmer  
 
Steuerbefreiung bis zu einem jährlichen Umsatz von € 30.000,00 möglich.
Innerhalb eines Zeitraumes von 5 Jahren kann man die Grenze einmalig um 15 % überschreiten.
   
Fälligkeit  
   
Generell 15. des Zweitfolgenden Kalendermonats
Bei vierteljährlichem Zeitraum 15. des auf das Kalenderviertel
Zweitfolgenden Monats
   
Voranmeldungszeitraum  
   
Generell Kalendermonat
Bis € 100.000,00 Jahresumsatz Kalendervierteljahr
   
Es müssen verpflichtend Voranmeldungen elektronisch über Finanzonline übermittelt werden.
   
Umsatzsteuervoranmeldung  
 

Grundsätzlich muss eine monatliche oder vierteljährliche
Umsatzsteuervoranmeldung erstellt und bei den Aufzeichnungen
abgelegt werden. Eine Verpflichtung zur Einreichung der Voranmeldung
beim Finanzamt besteht nur, wenn

     
  der Vorjahresumsatz € 30.000,00 (ausgenommen Option auf Steuerbefreiung als Kleinunternehmer) übersteigt
     
  der Unternehmer zur Abgabe verpflichtet wurde
     
  sich für den Voranmeldungszeitraum ein Überschuss ergibt
 
       
Gemäß § 11 Abs. 1 UstG müssen Rechnungen folgende Angaben enthalten:
     
  Name und Anschrift des Unternehmers
     
  Name und Anschrift des Empfängers der Lieferung oder Leistung
     
  Menge und Bezeichnung der Ware bzw. Art und Umfang der Leistung
     
  Tag der Lieferung oder Leistung
     
  Entgelt für die Lieferung oder Leistung, den darauf entfallenden
Steuersatz oder den Hinweis auf eine Steuerbefreiung
     
  Den auf das Entgelt entfallenden Steuerbetrag
     
  Ausstellungsdatum und fortlaufende Nummer
     
  Die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (UID) des leistenden Unternehmers und bei einem Rechnungsgesamtbetrag von über € 10.000,00 auch vom Leistungsempfänger
       
   
   
   
   
   
   
   
   
   
   
   
   
   
   
   
   
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