Eine auf elektronischem Weg übermittelte Rechnung (Internet, Fax) gilt nur als Rechnung gem. § 11 UstG, wenn sie
entweder eine sichere elektronische Signatur enthält
im EDI-Verfahren übermittelt wird
Die Signatur muss dem Signaturgesetz entsprechen und auf einem Zertifikat eines Zertifizierungsdienstanbieters beruhen. Ein Zertifikat kann nur auf eine natürliche Person ausgestellt werden.
Kleinunternehmer
Steuerbefreiung bis zu einem jährlichen Umsatz von € 30.000,00 möglich.
Innerhalb eines Zeitraumes von 5 Jahren kann man die Grenze einmalig um 15 % überschreiten.
Fälligkeit
Generell
15. des Zweitfolgenden Kalendermonats
Bei vierteljährlichem Zeitraum
15. des auf das Kalenderviertel Zweitfolgenden Monats
Voranmeldungszeitraum
Generell
Kalendermonat
Bis € 100.000,00 Jahresumsatz
Kalendervierteljahr
Es müssen verpflichtend Voranmeldungen elektronisch über Finanzonline übermittelt werden.
Umsatzsteuervoranmeldung
Grundsätzlich muss eine monatliche oder vierteljährliche Umsatzsteuervoranmeldung erstellt und bei den Aufzeichnungen abgelegt werden. Eine Verpflichtung zur Einreichung der Voranmeldung beim Finanzamt besteht nur, wenn
der Vorjahresumsatz € 30.000,00 (ausgenommen Option auf Steuerbefreiung als Kleinunternehmer) übersteigt
der Unternehmer zur Abgabe verpflichtet wurde
sich für den Voranmeldungszeitraum ein Überschuss ergibt
Name und Anschrift des Empfängers der Lieferung oder Leistung
Menge und Bezeichnung der Ware bzw. Art und Umfang der Leistung
Tag der Lieferung oder Leistung
Entgelt für die Lieferung oder Leistung, den darauf entfallenden
Steuersatz oder den Hinweis auf eine Steuerbefreiung
Den auf das Entgelt entfallenden Steuerbetrag
Ausstellungsdatum und fortlaufende Nummer
Die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (UID)
des leistenden Unternehmers und bei einem Rechnungsgesamtbetrag von über € 10.000,00 auch vom Leistungsempfänger