Othmar Schneider gewerblicher Buchhalter Buchhaltung Lohnverrechnung
       
 
       
   
Wer und wann muss man eine Einkommensteuererklärung abgeben
         
  Wenn man vom Finanzamt aufgefordert wird
  Wenn der Gewinn aus den ersten drei Einkunftsarten aufgrund
eines Betriebsvermögensvergleich ermittelt wird
  Wenn im Einkommen keine lohnsteuerpflichtigen Einkünfte
enthalten sind und das Einkommen mehr als € 11.000,00 beträgt
  Wenn im Einkommen lohnsteuerpflichtige Einkünfte enthalten sind
und das Einkommen mehr als € 12.000,00 beträgt und die
Nebeneinkünfte € 730,00 übersteigen
  Wenn man beschränkt steuerpflichtig ist und die inländischen
Einkünfte mehr als € 2.000,00 betragen
         

Die Einkommensteuererklärung ist bis Ende April des folgenden Jahres
beim zuständigen Wohnsitzfinanzamt abzugeben. Bei der
elektronischen Abgabe über Finanzonline gilt die Frist bis Ende Juni des
folgenden Jahres.

Alle gängigen Formulare sind auf der Homepage des Finanzministerium
unter www.bmf.gv.at/service/formulare zum downloaden.
         
Was unterliegt der Einkommensteuer  
         
  Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft  
  Einkünfte aus selbständiger Arbeit  
  Einkünfte aus Gewerbebetrieb  
  Einkünfte aus nicht selbständiger Arbeit  
  Einkünfte aus Kapitalvermögen  
  Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung  
  Sonstige Einkünfte  
         
Einkommensteuertarif vom jährlichen Einkommen bis zum Jahr 2004
         
      Steuersatz  
  bis € 3.640,00 Othmar Schneider gewerblicher Buchhalter Buchhaltung Lohnverrechnung 0 %  
  über € 3.640,00 bis 7.270,00 Othmar Schneider gewerblicher Buchhalter Buchhaltung Lohnverrechnung21 %  
  über € 7.270,00 bis 21.800,00 Othmar Schneider gewerblicher Buchhalter Buchhaltung Lohnverrechnung31 %  
  über € 21.800,00 bis 50.870,00 Othmar Schneider gewerblicher Buchhalter Buchhaltung Lohnverrechnung41 %  
  über € 50.870,00 Othmar Schneider gewerblicher Buchhalter Buchhaltung Lohnverrechnung50 %  
       
Einkommensteuertarif vom jährlichen Einkommen ab dem Jahr 2005
       
    Einkommensteuer Steuersatz
  von € 10.000,00 und darunter Othmar Schneider gewerblicher Buchhalter Buchhaltung Lohnverrechnung0,00

Othmar Schneider gewerblicher Buchhalter Buchhaltung Lohnverrechnung0 %

  von € 25.000,00 Othmar Schneider gewerblicher Buchhalter Buchhaltung Lohnverrechnung 5.750,00 Othmar Schneider gewerblicher Buchhalter Buchhaltung Lohnverrechnung23 %
  von € 51.000,00 Othmar Schneider gewerblicher Buchhalter Buchhaltung Lohnverrechnung17.085,00 Othmar Schneider gewerblicher Buchhalter Buchhaltung Lohnverrechnung33,50%
  über € 51.000,00   Othmar Schneider gewerblicher Buchhalter Buchhaltung Lohnverrechnung50 %
       
Berechnungsbeispiele:    
       
  Einkommen Othmar Schneider gewerblicher Buchhalter Buchhaltung LohnverrechnungEinkommensteuer
       
  über € 10.000,00 bis 25.000,00 (Einkommen-10.000)x5.750/15.000
  über € 25.000,00 bis 51.000,00 (Einkommen-25.000)x11.335/26.000+5.750
  über € 51.000,00 (Einkommen-51.000)x0,5+17.085
       
Einkommensteuertarif vom jährlichen Einkommen ab dem Jahr 2009
       
    Einkommensteuer Steuersatz
  von € 11.000,00 und darunter Othmar Schneider gewerblicher Buchhalter Buchhaltung Lohnverrechnung0,00

Othmar Schneider gewerblicher Buchhalter Buchhaltung Lohnverrechnung0 %

  von € 25.000,00 Othmar Schneider gewerblicher Buchhalter Buchhaltung Lohnverrechnung 9.125,00 Othmar Schneider gewerblicher Buchhalter Buchhaltung Lohnverrechnung36,50%
  von € 60.000,00 Othmar Schneider gewerblicher Buchhalter Buchhaltung Lohnverrechnung25.926,00 Othmar Schneider gewerblicher Buchhalter Buchhaltung Lohnverrechnung43,21%
  über € 60.000,00   Othmar Schneider gewerblicher Buchhalter Buchhaltung Lohnverrechnung50 %
       
Berechnungsbeispiele:    
       
  Einkommen Othmar Schneider gewerblicher Buchhalter Buchhaltung LohnverrechnungEinkommensteuer
       
  über € 11.000,00 bis 25.000,00 (Einkommen-11.000)x5.110/14.000
  über € 25.000,00 bis 60.000,00 (Einkommen-25.000)x15.125/35.000+5.110
  über € 60.000,00 (Einkommen-60.000)x0,5+20.235