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Nach erfolgreichem Abschluss der Handelsschule arbeitete ich als Steuersachbearbeiter in Wirtschaftstreuhandkanzleien. In den 23 Berufsjahren erwarb ich aufgrund spezieller Kurse und Schulungen in der WIFI, BFI und der Akademie der Wirtschaftstreuhänder spezielles Wissen und Kenntnisse in den Bereichen Buchhaltung bis Rohbilanz, Jahresabschluss für
Einnahmen-Ausgaben-Rechner, Lohnverrechnung (inkl. Bauarbeiter-Urlaubs- u. Abfertigungskasse) sowie im Arbeitsrecht in den verschiedensten Branchen.
Seit Juni 2003 arbeite ich selbständig als gewerblicher Buchhalter für Klein- und Mittelbetriebe mit RZL-Programmen. |
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Der gewerbliche Buchhalter ist ein kompetenter Partner im Bereich des Rechnungswesens. Er handelt praxisnah und erfolgsorientiert und ist bestrebt, wirtschaftliche Abläufe so effizient wie möglich zu gestalten.
Durch seine Leistungen werden vor allem bei kleinen und mittleren Unternehmen Ressourcen freigesetzt, die es dem Unternehmer ermöglichen, sich auf das Kerngeschäft zu konzentrieren. Zusätzlich können die Betriebe jederzeit auf das Fachwissen ihres
gewerblichen Buchhalters zurückgreifen. Dadurch leistet der gewerbliche Buchhalter sowohl einen wichtigen Beitrag für die Entwicklung und Expansion der Unternehmen, als auch zur Absicherung des wirtschaftlichen Erfolgs. Der gewerbliche Buchhalter wirkt somit auch als wichtiger Stabilisierungsfaktor für die heimische Wirtschaft insgesamt.
Der gewerbliche Buchhalter erledigt die anfallenden Arbeiten in der Buchhaltung und/oder Personalverrechnung zuverlässig, anwendungsorientiert, unter Nützung von elektronischer Datenverarbeitung sowie anderer zur Verfügung stehender Instrumente und Methoden. Da auch Leistungen aus anderen Gewerben erbracht werden können, die die Leistungen des gewerblichen Buchhalters wirtschaftlich sinnvoll ergänzen, kann dem Unternehmer ein umfassendes Service geboten werden. Ein Service, dessen Kosten im Vorhinein kalkulierbar sind, da Nebenleistungen als inkludiertes Kundenservice verstanden werden. |
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Zu fairen Konditionen bietet der gewerbliche Buchhalter: |
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Finanzbuchhaltung bis Saldenliste |
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Personalverrechnung |
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Einnahmen/Ausgaben-Rechnung |
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Anlegen und Führen von Akten, Statistiken, Karteien und Dateien (z. B. Personal-, Kranken- u. Urlaubsdatei) |
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Terminüberwachung bzw. Erinnerung an wichtige Termine (Abgabetermine u.ä.) |
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Unterstützung im Bereich des Zahlungsverkehrs |
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Unterstützung im Bereich der kaufmännischen Büroorganisation |
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Unterstützung im Umgang mit spezifischer Hard- und Software |
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Diverse administrative Abwicklung des kaufmännischen Schriftverkehrs |
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Überwachung der Forderungsaußenstände und Führung des Mahnwesens |
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Verkauf von Waren, die Buchhalter selbst verwenden (z. B. Rechnungswesensoftware) |
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Pagatorische Buchhaltung ohne Wertgrenzen (Die ursprünglich bestehenden Wertgrenzen wurden vom Verfassungsgerichtshof ersatzlos aufgehoben) |
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Gegen diverse Standesinteressen und verschiedenste politische Vorbehalte konnte sich die Wirtschaftkammer Österreich nach einem jahrzehntelangen und zähen Verhandlungsmarathon durchsetzen. Ab 1. 7. 1999 wurde die Gewerbliche Buchhaltung als eigenständige unternehmerische Tätigkeit gesetzlich verankert. Wie überall mussten dabei Kompromisse gemacht werden. |
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